Elterngeld

Das Elterngeld ist im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) geregelt und unterstützt Sie nach der Geburt Ihres Kindes finanziell. Dies erleichtert Ihnen, die Erwerbstätigkeit zu unterbrechen oder einzuschränken, um sich der Fürsorge Ihres Babys zu widmen.

Das ZBFS ist die für das Elterngeld in Bayern zuständige Behörde. Der Service dieser Seiten ist kostenfrei.

Elterngeldreform 2024

Erläuterungen zu den Änderungen des BEEG durch das Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024 vom 22.12.2023 finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Onlineantrag

Einfach und schneller: Stellen Sie Ihren Antrag online. Die Abfragen werden individuell auf Ihre Angaben abgestimmt und Sie erhalten eine Checkliste mit den benötigten Unterlagen. Der Antrag wird für die erforderliche Unterschrift als Druckversion zur Verfügung gestellt oder kann direkt digital unterschrieben werden:

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Papierantrag

Falls Sie die Vorteile des Onlineantrags nicht nutzen möchten, finden Sie hier den Papierantrag. Drucken Sie die Formulare zum Herunterladen aus und schicken Sie diese ausgefüllt an Ihre Regionalstelle des ZBFS.

Änderungsmitteilung

Sie sind registriert und haben Ihren Antrag online gestellt? In unserem Servicebereich Familienleistungen können Sie Änderungsmitteilungen zu Name, Adresse, Bankverbindung und Steuer-ID auch online an uns übermitteln.

Nicht registrierte Nutzer können für Änderungen von persönlichen Daten (Adresse, Bankverbindung etc.) diese Änderungsmitteilung verwenden.

Serviceleistungen

  • Sie haben Fragen zum Elterngeld?
    Unter Häufige Fragen finden Sie wichtige Informationen und konkrete Antworten. Die Fragen sind nach Themen sortiert, so dass Sie schnell und unkompliziert die für Sie interessanten Antworten finden. Dies erspart Ihnen zeitaufwändige Rückfragen bei Ihrer Elterngeldstelle.
  • Mit dem Elterngeldrechner des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) können Sie die mögliche Höhe Ihres Elterngeldes selbst ermitteln.
  • Ergänzend steht ein Servicetelefon unter 0931 32090929 zur Verfügung.
    Sie erreichen uns von Montag bis Donnerstag zwischen
    8:00 Uhr und 16:00 Uhr, am Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr.
    Wir beantworten Ihnen Fragen vor der Antragstellung!

Weitere Familienleistungen